BfMPS

BfMPS - Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

Gemäß §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Der Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr:

Wenden Sie sich bei Fragen oder Anregungen gern per e-Mail an die Beauftragte der Diakonie Station Spandau für Medizinproduktesicherheit:

qualitaetsbeauftragte@diakoniespandau.de

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