BfMPS - Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
Gemäß §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Der Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr:
Wenden Sie sich bei Fragen oder Anregungen gern per e-Mail an die Beauftragte der Diakonie Station Spandau für Medizinproduktesicherheit:
qualitaetsbeauftragte@diakoniespandau.de